Nummer 2026-07-10_QP
Pflege - Qualitätsprüfung nach §§ 114ff. SGB XI:
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste
Inhalt
Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1a – Ambulante Pflegedienste treten am 01.07.2026 in Kraft. Das Prüfverfahren basiert von da an auf einem wissenschaftsbasiertem Prüfkonzept. Das bislang genutzte Prüfinstrument – bestehend aus einem Fragenkatalog mit dichotomer Bewertungssystematik – wird durch ein Instrument mit Qualitätsbereichen und -aspekten abgelöst. Die neue Bewertungssystematik sieht eine vierstufige Bewertung (A, B, C, D) vor. An das neue Prüfverfahren gekoppelt sein wird auch eine neue Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege (QDVA)
Schwerpunkte
- Richtlinientext und Ablauf der Prüfung
- Prüfinhalte und Umfang der Prüfung
- Personenstichprobe bei ambulanten Pflegediensten
- Bewertungssystematik
- Aufbau der Prüfberichte
- Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die ambulante Pflege (QDVA)
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen im Tätigkeitsfeld Qualitätsprüfung
Dozent/in
Ulrike Becher
Fachreferentin Pflegeversicherung/Qualitätsprüfung nach §§ 114ff. SGB XI
Veranstaltungsort & Termin
Am Schießhaus 1, 01067 Dresden - Konferenzraum im Erdgeschoss: