Pflegebegutachtung
Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
Einleitungstext Pflegebegutachtung
Sie erhalten von uns einen Termin zur Pflegebegutachtung, wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Diesen Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Pflegekasse der Person, für die Sie stellvertretend Leistungen beantragen möchten. Ihre Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, ein Gutachten zu erstellen. Durch die Begutachtung wird geklärt, inwieweit Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Medizinischer Dienst Sachsen Corona Pflegebegutachtung
Aktuelle Hinweise zur Pflegebegutachtung
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre werden wir bei der persönlichen Begutachtung weiterhin auf eine gebotene medizinische Hygiene achten. Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste hat sich auf ein bundesweites Hygienekonzept verständigt, das vereinheitlichte Regelungen und Vorkehrungen beim Umgang mit Antragstellenden und Bedürftigen festlegt.
- Bitte nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf, wenn Sie selbst oder Ihre direkten Bezugspersonen infektiös erkrankt sind.
- Gegebenenfalls wird zum Schutz vor Infektionen, die Zustimmung der antragstellenden Person vorausgesetzt, der Grad der Pflegebedürftigkeit unter Einbeziehung der bereits vorliegenden Informationen und einer Befragung auf telefonischem Weg oder ggf. mit digitaler Videoübertragung ermittelt. Sollte durch Sie eine persönliche Begutachtung im Wohnumfeld ausdrücklich gewünscht sein, kontaktieren Sie uns bitte unter den nachfolgend aufgeführten Kontaktdaten.
Für Kontakt und Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden unseres Service-Centers Pflege von Montag bis Freitag, 07:30 bis 16:00 Uhr zur Verfügung:
Service Center Pflege,
Telefon: 0351 80005-5000,
E-Mail: pflegebegutachtung(at)md-sachsen.de.