Informationen zu Begutachtungen
Ob arbeitsunfähig, pflegebedürftig oder bei einem vermuteten Behandlungsfehler, hier erhalten Sie wichtige Informationen zu verschiedenen Begutachtungen des Medizinischen Dienstes.
Meistgelesene Themen
Informationen für Kranken- und Pflegekassen
Hier finden Sie u. a. die zuständige Beratungsstelle des Medizinischen Dienstes für eine Begutachtung oder einen Reha-Verlängerungsantrag sowie viele weitere nützliche Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst.
Meistgelesene Themen
Informationen für Leistungserbringer
Hier finden Ärztinnen und Ärzte, Sanitäts- und Krankenhäuser, Pflegefachkräfte und andere Akteure des Gesundheitswesens Informationen zur täglichen Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst.
Der Medizinische Dienst als Arbeitgeber
Der Medizinische Dienst Sachsen berät und begutachtet unabhängig im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen für ein faires Gesundheitssystem. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheuen diese Verantwortung nicht und begegnen ihr offen und engagiert. Wir stärken ihnen dabei den Rücken: Mit uns können sie ihre berufliche und ihre familiäre Zukunft zuverlässig planen. Wir bieten eine flexible Arbeitszeitenregelung und attraktive Vergütung nach Tarif. Und um auch zukünftig mit dem Gesundheitssystem auf Augenhöhe zu bleiben, können sich unsere Fachkräfte immer wieder fort- und weiterbilden.
Das Karriereportal des Medizinischen Dienstes Sachsen
Umgang mit der neuartigen Coronavirus-Infektion
Sehr geehrte Versicherte,
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen,
entsprechend der aktuellen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der ergänzenden Verordnung des Freistaates setzt der Medizinische Dienst Sachsen die Begutachtungen und Begehungen wie folgt um:
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang des Medizinischen Dienstes mit dem Coronavirus (PDF 545 KB)
- Der Medizinische Dienst Sachsen nimmt die persönlichen Hausbesuche zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit wieder auf. Gleichfalls sind durch Fortgelten der Corona-Schutzmaßahmen entsprechend des §147 SGB XI auch Begutachtungen per strukturiertem Telefon-Interview möglich. Damit werden sowohl die individuelle Risikosituation des Versicherten als auch das regionale Pandemiegeschehen berücksichtigt sowie Basishygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.
- Qualitätsprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege werden unter Berücksichtigung der genannten Aspekte regelhaft durchgeführt.
- Hinweise für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste: Amtliche Bekanntmachungen für Sachsen, darunter auch Hinweise für die Arbeit in der Pflege, finden Sie auf der Seite der Sächsischen Regierung zum Coronavirus. Ebenfalls wertvolle und laufend aktualisierte Hinweise, u. a. eine Planungshilfe für Altenheime und Altenpflegeheime, finden Sie auf Webseite des Robert-Koch-Instituts sowie auf der Webseite des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung.
- Unterstützung: Die Medizinische Dienste unterstützen und beraten im öffentlichen Gesundheitsdienst, z.B. als Träger des Corona-Pflegeteams Sachsen.
- Kostenlose Hotline der Sächsischen Staatsregierung: Unter der Telefonnumer 0800 – 1000 214 ist die Hotline rund um die Coronavirus-Infektionen von Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr (außer Feiertage) erreichbar.
Die neue Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege
Service-Center Pflege
Bei Fragen zu Terminen, zum Bearbeitungsstand oder mit ergänzenden Antragsinformationen erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Centers Pflege telefonisch von
Montag bis Freitag
07:00 bis 16:00 Uhr