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Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)

Der Medizinische Dienst Sachsen ist gemäß § 278 Abs. 1 SGB V eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.).

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person öffentlichen Rechts, die durch einen Hoheitsakt gegründet wird und für den Staat Aufgaben übernimmt.

 

Der Zuständigkeitsbereich/das Einzugsgebiet des Medizinischen Dienstes Sachsen erstreckt sich auf das Land Sachsen. Er hat seinen Sitz in Dresden.

 

Der Medizinische Dienst Sachsen untersteht der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).