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Über die Arbeit des Medizinischen Dienstes Sachsen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Mit dem medizinischen und pflegerischen Wissen des Medizinischen Dienstes Sachsen stellen die Kranken- und Pflegekassen dies sicher.

Akkordeon Aufgaben und Grundlagen

Text Aufgaben

Der Medizinische Dienst hat die Aufgabe, Interessenwahrer der Solidargemeinschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • den Anspruch jeder/s Versicherten auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Versorgung nach dem Maß des Notwendigen zu wahren

  • sozialmedizinischen Sachverstand bei der aktiven Mitgestaltung des Gesundheitswesens einzubringen

  • von Leistungsanbietern unabhängige und neutrale Beratung und Begutachtung vorzunehmen

  • als sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der sächsischen Kranken- und Pflegekassen zu wirken
    • bei der Begutachtung im Einzelfall 
    • bei der Beratung der Kranken- und Pflegekassen in Grundsatzfragen

  • auf Landesebene als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts zu wirken.