Behandlung im Krankenhaus
Qualität, die sich rechnet
Krankenhausfinanzierung ist ein komplexes Geschehen, das Behandlungsqualität und Budget unter einen Hut bringen muss. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkassen ausgewählte Abrechnungsfälle. Versicherte kommen mit dieser nachträglichen Prüfung nicht in Berührung.
Akkordeon Behandlung im Krankenhaus
Strukturprüfungen OPS gemäß §275d SGB V
Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14. Dezember 2019 wurde die gesetzliche Grundlage für die regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen sogenannter OPS-Kodes geschaffen. Details sind in §275d SGB V geregelt.
Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen. Diese enthalten zum Teil Strukturmerkmale wie z.B. Personalqualifikationen oder räumliche Ausstattung. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen abrechnen.
Grundlage für die Begutachtung durch die Medizinischen Dienste ist eine jährlich zu aktualisierende und vom Medizinischen Dienst Bund zu erlassene Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Diese ist vom Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktuelle Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen mit Maßgaben und Hinweisen genehmigt. Die entsprechend angepasste Richtlinie mit allen Anlagen steht als Download zur Verfügung.
Die gesamte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V über die Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V sowie alle Anlagen finden Sie auf den Seiten des Medizinischen Dienstes Bund unter:
Um die Krankenhäuser bei der Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für 2024 zu unterstützen, finden Sie hier:
- die ausfüllbaren Selbstauskunftsbögen aller prüfungsrelevanten OPS der Anlage 5a,
- das Antragsformular Anlage 1a und
- die Benachrichtigungsformulare der Anlagen 8.1 (Umzug), 8.2 (Trägerwechsel), 8.3 (Nichteinhaltung)
der aktuellen Richtlinie 2023.
Bitte beachten Sie auch: Infos zu Antragsformular Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen Anlage 5b:
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Dies wird frühestens ab Oktober 2023 erkennbar sein. Entsprechend werden die ausfüllbaren Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b erst Anfang Oktober 2023 veröffentlicht.