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Allgemeine Informationen zu den Fortbildungen


Warum bildet der Medizinische Dienst Sachsen fort?:
Die Beratungs- und Begutachtungsleistungen des Medizinischen Dienstes wurden vom Gesetzgeber als wichtige Unterstützung in Sach- und Einzelfragen der Gesetzlichen Krankenversicherung konzipiert. Das gemeinsame Wissen über sozialrechtliche und sozialmedizinische Grundlagen stärkt die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Auftraggebern und Medizinischem Dienst. Abgestimmte Prozesse und gemeinsame Sprachregelungen erleichtern eine effiziente Auftragsbearbeitung.

Die Inhalte der Seminare und Vorträge umfassen aktuelle Themen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflege, die den Teilnehmenden praxisnah vermittelt werden. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gern. Mit dem vermittelten Wissen bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.


Wer darf teilnehmen? Wo finden die Fortbildungen statt?:
Die Veranstaltungen sind grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und finden - sofern nicht anders angegeben - im

Medizinischen Dienst Sachsen,
Am Schießhaus 1,
01067 Dresden

statt.

Die Teilnahme ist für die Vertreter der GKV kostenfrei.

Hier geht es direkt zur Seminarübersicht und zur Online-Anmeldung
 

An- und Abmeldungen:
Die Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen ist zur besseren Planung bis mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erforderlich. Sie sollte ausschließlich über die Webseite des Medizinischen Dienstes Sachsen erfolgen.

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Sie erhalten dann auf der Grundlage Ihrer Anmeldungen rechtzeitig einen entsprechenden Hinweis, in der Regel zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Anfragen und eventuelle Absagen  richten Sie bitte an:

Medizinischer Dienst Sachsen
Assistenz der Leitenden Ärztin
Andrea Heschel
Am Schießhaus 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 80005-2202
seminare(at)md-sachsen.de
 

Hinweis zur aufwandsorientierten Nutzerfinanzierung:
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (2007) ist für Aufträge der Gesetzlichen Krankenversicherung an den Medizinischen Dienst, die nicht durch § 275 (1) bis (3) abgedeckt sind, eine aufwandsorientierte Nutzerfinanzierung vorgesehen.

Dazu zählen auch Schulungsveranstaltungen, die über das engere Ziel hinausgehen, die Vorlagequalität von Begutachtungsaufträgen zu verbessern. Auch wenn überwiegend medizinische Inhalte vermittelt oder Schulungen exklusiv für Mitarbeitende einer Krankenkasse oder einer Krankenkassenart veranstaltet werden, sind diese von der Umlagefinanzierung auszunehmen und nutzerfinanziert anzubieten.

Termine für diese Veranstaltungen werden selbstverständlich nicht vorgegeben, sondern können auch thematisch frei mit dem Medizinischen Dienst Sachsen vereinbart werden. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist: Andrea Heschel, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden, Telefon: 0351 80005-2202, seminare(at)md-sachsen.de.

Wir hoffen, dass unsere Seminarangebote auf Ihr Interesse stoßen und freuen uns auf Ihre Anmeldung.