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Mit Transparenz und Prävention Fehler vermeiden

Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen haben im Jahr 2024 im Auftrag der Krankenkassen insgesamt 614 Sachverständigengutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. Bundesweit hat der Medizinische Dienst 12.304 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern vorgelegt.

In jedem dritten Fall  (28,7 Prozent) bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen einen Behandlungsfehler mit Schaden. In 18,4 Prozent war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden der Patientinnen und Patienten. In 66,8 Prozent lag kein Behandlungsfehler vor. Behandlungsfehler kommen in allen Fachgebieten vor: Das Spektrum reicht von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin.

Dr. Katrin Richter, Fachreferentin MedJur beim Medizinischen Dienst Sachsen, betont: „Unsere Gutachten tragen dazu bei, dass Betroffene den Krankheitsverlauf besser nachvollziehen können und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen prüfen können.“

Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen nur einen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Viele Behandlungsfehler bleiben unbekannt, weil sie von den Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und daher auch nicht vorgeworfen werden. In Deutschland werden Behandlungsfehler nicht zentral erfasst.

Behandlungsfehler verursachen nicht nur Leid bei den geschädigten Patientinnen und Patienten, sie haben auch gesundheitsökonomische Auswirkungen auf die Versorgung: Denn nach einem Behandlungsfehler können Nachuntersuchungen und weitere Eingriffe bis hin zu erneuten Operationen notwendig werden. Zudem können Kosten durch Arbeitsausfälle, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

„Um die Patientensicherheit in Deutschland zu stärken, braucht es nicht nur systematische Präventionsmaßnahmen und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen; auch mehr Transparenz könnte dazu beitragen“ so Dr. Katrin Richter.

Hintergrund:
Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes klären dann, ob ein ggf. vorliegender Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann haben Patientinnen und Patienten ggf. Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

Infografik: Statistik 2024

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